JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 02.12.1999, Aktenzeichen: 5 Sa 992/99
| Leitsatz: | 1) Schließen Betriebsrat und Arbeitgeber unter Beteiligung der zuständigen Gewerkschaft eine "Betriebsvereinbarung über einen Konsolidierungsver- trag", so handelt es sich hierbei um eine Betriebsvereinbarung und nicht um einen Haustarifvertrag. 2) Die Betriebsvereinbarung verstößt gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und ist deshalb rechtsunwirksam. 3) Die Beteiligung der Gewerkschaft ist nicht als Zulassung einer solchen Betriebsvereinbarung im Sinne des § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG zu werten. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 77, |
| Stichworte: | Betriebsvereinbarung, Haustarifvertrag, tarifwidrige betriebliche Regelungen, |
| Verfahrensgang: | ArbG Solingen 3 Ca 158/99 vom 21.04.1999 |
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