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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 02.12.1999, Aktenzeichen: 5 Sa 992/99 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 5 Sa 992/99

Urteil vom 02.12.1999


Leitsatz:1) Schließen Betriebsrat und Arbeitgeber unter Beteiligung der zuständigen Gewerkschaft eine "Betriebsvereinbarung über einen Konsolidierungsver- trag", so handelt es sich hierbei um eine Betriebsvereinbarung und nicht um einen Haustarifvertrag.

2) Die Betriebsvereinbarung verstößt gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG und ist deshalb rechtsunwirksam.

3) Die Beteiligung der Gewerkschaft ist nicht als Zulassung einer solchen Betriebsvereinbarung im Sinne des § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG zu werten.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 77,
Stichworte:Betriebsvereinbarung, Haustarifvertrag, tarifwidrige betriebliche Regelungen,
Verfahrensgang:ArbG Solingen 3 Ca 158/99 vom 21.04.1999

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