JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 02.07.1999, Aktenzeichen: 14 Sa 487/99
| Leitsatz: | Der Arbeitnehmer, der während des Erziehungsurlaubs eine Teilerwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen will, muß bei form- und fristgerechter Ablehnung seines Antrags durch den bisherigen Arbeitgeber Klage auf Erteilung der Zustimmung erheben (im Anschluß an BAG, Urteil vom 26.06.1997, EzA Nr. 9 zu § 15 BErzGG).Der Arbeitgeber kann sich auf entgegenstehende betriebliche Interessen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 BErzGG berufen, wenn der Arbeitnehmer eine seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit entsprechende Teilzeitbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen aufnehmen will. |
| Rechtsgebiete: | BErzGG, HGB |
| Vorschriften: | BErzGG § 15 Abs. 4, HGB § 60, |
| Verfahrensgang: | ArbG Mönchengladbach 1 Ca 2683/98 vom 18.02.1999 |
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