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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 02.07.1999, Aktenzeichen: 14 Sa 487/99 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 14 Sa 487/99

Urteil vom 02.07.1999


Leitsatz:Der Arbeitnehmer, der während des Erziehungsurlaubs eine Teilerwerbstätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen will, muß bei form- und fristgerechter Ablehnung seines Antrags durch den bisherigen Arbeitgeber Klage auf Erteilung der Zustimmung erheben (im Anschluß an BAG, Urteil vom 26.06.1997, EzA Nr. 9 zu § 15 BErzGG).Der Arbeitgeber kann sich auf entgegenstehende betriebliche Interessen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 BErzGG berufen, wenn der Arbeitnehmer eine seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit entsprechende Teilzeitbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen aufnehmen will.
Rechtsgebiete:BErzGG, HGB
Vorschriften:BErzGG § 15 Abs. 4, HGB § 60,
Verfahrensgang:ArbG Mönchengladbach 1 Ca 2683/98 vom 18.02.1999

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