JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 02.03.2006, Aktenzeichen: 5 Sa 1634/05
| Leitsatz: | 1) Steuernachzahlungen, die eine Arbeitnehmerin deshalb leisten muss, weil sich der Arbeitgeber in Zahlungsverzug befand und Vergütungszahlungen rechtswidrig und schuldhaft verspätet vorgenommen hat, sind vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes zu erstatten. 2) Wird die Arbeitnehmerin mit ihrem Mann gemeinschaftlich veranlagt, kann ein Steuerschaden bei ihr nur anteilig (hier: zur Hälfte) entstehen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 284, BGB § 286, BGB § 426 a. F., |
| Stichworte: | Zahlungsverzug des Arbeitgebers, Steuerschaden beim Arbeitnehmer, Berechnung bei gemeinschaftlicher Veranlagung von Eheleuten, Gesamtschuld, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf 11 Ca 2890/05 vom 10.11.2005 |
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