JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 02.02.2006, Aktenzeichen: 11 (7) Sa 687/05
| Leitsatz: | Art und Umfang des Eingriffs in Versorgungsanwartschaften, die sich aus einer in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Rentenzusage mit monatlicher Rentenleistung ergeben, durch eine mittels Betriebsvereinbarung erfolgte Umstellung auf Kapitalleistungen sind ausschließlich am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Vertrauensschutz zu messen mit der Folge, dass die konkrete Änderung der Versorgungsordnung eine angemessene Reaktion auf einen bestimmten sachlichen Grund darstellen muss (im Anschluss an BAG 21.11.2000 - 3 AZR 91/00 - EzA § 1 BetrAVG Ablösung Nr. 26). |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 1 Ablösung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Essen 5 Ca 4228/04 vom 15.04.2005 |
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