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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 01.10.2008, Aktenzeichen: 12 Sa 1073/08 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 12 Sa 1073/08

Urteil vom 01.10.2008


Leitsatz:1. Eine in kirchlicher Trägerschaft stehende Einrichtung, die weiterhin mit dem BAT vergleichbare Regelungen über Orts- oder Sozialzuschläge anwendet, kann nach Ersetzung des BAT durch den TVöD nicht mehr als "sonstiger Arbeitgeber" i.S.v. § 29 B Abs. 7 Satz 3 BAT dem öffentlichen Dienst zugeordnet werden.

2. Mit der Tarifsukzession am 01.10.2005 ist die in einem Tarifvertrag (hier: § 9 Abs. 3 Buchst. b TV UmBw) erfolgte Verweisung auf die nach Maßgabe des § 29 B Abs. 7 BAT der Tätigkeit im öffentlichen Dienst gleichstehende Tätigkeit bei einem sonstigen Arbeitgeber hinfällig geworden.

3. Die nachträglich entstandene tarifliche Regelungslücke ist von den Gerichten für Arbeitssachen jedenfalls dann zu schließen, wenn die Tarifvertragsparteien selbst im Zuge einer "redaktionellen Anpassung" (§ 2 Abs. 4 TVÜ-Bund) hiervon abgesehen haben.
Rechtsgebiete:TVöD, TVÜ, BAT, TVUmBw
Vorschriften:TVöD § 1, TVÜ § 2 Abs. 4, BAT § 29 B Abs. 7, TVUmBw § 9 Abs. 3,
Stichworte:Tarifliche Weiterverweisungsklausel - und nach wirkungsloser Aufhebung einer in Bezug genommenen Tarifregelung,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf, 10 Ca 1036/08 vom 03.06.2008

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