Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 01.08.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 553/07 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 7 Sa 553/07

Urteil vom 01.08.2007


Leitsatz:1. Zur Unterrichtung über die rechtlichen Folgen des Betriebsübergangs gehört grundsätzlich auch eine Information gemäß § 613 a Abs. 4 BGB. Der Hinweis des Betriebsveräußerers, der Arbeitnehmer müsse damit rechnen, nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Betriebsrat mit oder ohne Aufnahme in die Namensliste eine Kündigung zu erhalten, ist unvollständig und damit fehlerhaft, jedenfalls dann, wenn der Veräußerer die Kündigung nicht mehr selbst ausspricht.

2. Läuft die Widerspruchsfrist wegen einer fehlerhaften Unterrichtung nicht, so kann in der Nichterhebung einer Kündigungsschutzklage gegen eine vom Betriebserwerber ausgesprochene Kündigung kein konkludenter Verzicht des Arbeitnehmers auf die Ausübung des Widerspruchsrechts gesehen werden. § 7 KSchG steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

3. Ob die Ausübung des Widerspruchsrechts rechtsmissbräuchlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a Abs. 5, BGB § 613 a Abs. 6,
Verfahrensgang:ArbG Solingen 3 Ca 2002/05 lev vom 17.01.2007

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Urteil vom 01.08.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 553/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-DUESSELDORF - 01.08.2007, 7 Sa 553/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum