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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 01.03.2006, Aktenzeichen: 4 Sa 1568/05 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 4 Sa 1568/05

Urteil vom 01.03.2006


Leitsatz:Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 318 IV, BGB § 307 I 2, BGB § 307 I 1,
Stichworte:Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe in einem Lizensspielervertrag,
Verfahrensgang:ArbG Oberhausen 1 Ca 1111/05 vom 20.10.2005

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