JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 01.03.2002, Aktenzeichen: 18 (4) Sa 1269/01
| Leitsatz: | 1. Unter § 8 TzBfG fallen auch flexible, auf längere Zeiträume erstreckte Arbeitszeiten, wie die Reduzierung der Arbeitszeit für bestimmte Monate auf Null. 2. Sinn und Zweck der Stufenregelung in § 8 TzBfG sprechen dafür, dass eine schriftliche Ablehnung des Teilzeitwunsches erst dann erfolgen kann, wenn die Erörterungen durchgeführt wurden und gescheitert sind. Eine Vorratsablehnung ist nicht zulässig. |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Vorschriften: | TzBfG § 8, |
| Stichworte: | Teilzeitverlangen, Zur Ordnungsgemäßheit der Ablehnung eines solchen durch den Arbeitgeber, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf 6 Ca 2817/01 vom 31.07.2001 |
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