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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 29.08.2006, Aktenzeichen: 8 TaBV 58/06 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 8 TaBV 58/06

Beschluss vom 29.08.2006


Leitsatz:Ist das streitige Krankenhaus von der Diakonie unter Abweichung von den von ihr selbst aufgestellten und als unabdingbar bezeichneten Mindestanforderungen als Mitglied aufgenommen worden, so ist für die Anerkennung als karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft i. S. von § 118 (2) BetrVG 1972 entscheidend, ob dennoch das von der Rechtsprechung geforderte Mindestmaß an Einflussmöglichkeiten der Kirche gegeben ist, das es rechtfertigen würde, den Arbeitgeber von den Konfrontationen staatlicher Betriebsverfassung zu befreien.
Rechtsgebiete:BetrVG 1972
Vorschriften:BetrVG 1972 § 118 (2),
Stichworte:Karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft,
Verfahrensgang:ArbG Essen 3 BV 3/06 vom 16.02.2006

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