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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 28.02.2007, Aktenzeichen: 12 TaBV 117/06 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 12 TaBV 117/06

Beschluss vom 28.02.2007


Leitsatz:Die Betriebsparteien streiten über die Höhe eines Sonderfonds, der im Zusammenhang mit einem Sozialplan errichtet und nach vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien zu verteilen ist. Nach der Betriebsvereinbarung wird der Fonds durch "aus dem Sozialplan resultierende Abfindungszahlungen" vermindert. Die Arbeitgeberin will ebenfalls Abfindungen, zu deren Zahlung sie gemäß § 75 BetrVG i.V.m. dem Sozialplan verurteilt worden ist, in Abzug bringen. Dem widersetzt sich der Betriebsrat.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 75, BetrVG § 87, BetrVG § 112,
Stichworte:Verteilung des neben einem Sozialplan eingerichteten "Sonderfonds" nach allein vom Betriebsrat festzulegenden Kriterien,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf 5 BV 123/06 vom 17.10.2006

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