JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Beschluss vom 24.06.2004, Aktenzeichen: 5 TaBV 74/03
| Leitsatz: | 1) Bei Ausscheiden eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebsrat ist das ersatzweise freizustellende Mitglied in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 1 BetrVG der Vorschlagsliste zu entnehmen, der das zu ersetzende Mitglied angehörte. 2) Verstößt der Betriebsrat gegen dieses Verfahren, in dem er gleichwohl eine separate "Nachwahl" durchführt, ist diese Wahl entsprechend § 19 BetrVG anfechtbar. 3) Die 2-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG beginnt zu laufen mit Kenntnis der die Anfechtung erklärenden Arbeitnehmer. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 19, BetrVG § 25, BetrVG § 38, |
| Stichworte: | Freistellung von Betriebsratsmitgliedern, Anwendung der Wahlvorschriften über die Betriebsratswahl, Anfechtungsfrist, |
| Verfahrensgang: | ArbG Essen 2 BV 2/03 vom 01.07.2003 |
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