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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 23.09.2005, Aktenzeichen: 17 Ta 528/05 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 17 Ta 528/05

Beschluss vom 23.09.2005


Leitsatz:1. Die Bildung eines besonderen Wertes für einen Mehrvergleich ist gerechtfertigt, wenn die Form des Prozessvergleichs dazu benutzt wird, unstreitige Rechtsverhältnisse zu regeln und zu gestalten, die Parteien zu erkennen geben, dass sie unstreitige Beziehungen wie streitige Rechtsbeziehungen behandelt wissen wollen.

2. Das den wirtschaftlichen Wert ausdrückende Titulierungsinteresse beträgt 10 % des sonst in Betracht kommenden Wertes des Regelungspunktes.
Rechtsgebiete:BGB, GKG
Vorschriften:BGB § 779, GKG § 42 Abs. 3 Satz 1,
Stichworte:Streitwert für einen Mehrvergleich,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf, 11 Ca 1501/05 vom 29.06.2005

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