Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 16.05.2002, Aktenzeichen: 7 Ta 205/02 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 7 Ta 205/02

Beschluss vom 16.05.2002


Leitsatz:Wird ein Rechtsstreit, in dem einer Partei Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Anwalts bewilligt worden war, durch einen in einem anderen Rechtsstreit geschlossenen Vergleich miterledigt, in dem der selbe Anwalt die Partei ebenfalls vertrat, in dem jedoch Prozesskostenhilfe nicht bewilligt worden war, so kann der PKH-Anwalt in dem erstgenannten Rechtsstreit eine Vergleichsgebühr nicht zu Lasten der Staatskasse festgesetzt bekommen.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 23, BRAGO § 122,
Verfahrensgang:ArbG Wesel 3 Ca 1526/00

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Beschluss vom 16.05.2002, Aktenzeichen: 7 Ta 205/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-DUESSELDORF - 16.05.2002, 7 Ta 205/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum