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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 14.05.2002, Aktenzeichen: 7 Ta 128/02 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 7 Ta 128/02

Beschluss vom 14.05.2002


Leitsatz:Aus einem in einem Verfahren nach § 23 Abs. 3 S. 1 BetrVG geschlossenen Vergleich, in dem sich der Arbeitgeber verpflichtet, es zu unterlassen, Mehrarbeit ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats oder ohne Ersetzung der Zustimmung durch die Einigungsstelle anzuordnen oder zu dulden, kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Vorschriften:BetrVG § 23 Abs. 3, ArbGG § 85 Abs. 1, ZPO § 890,
Stichworte:Zwangsvollstreckung, Vergleich im Beschlussverfahren,
Verfahrensgang:ArbG Essen 1 BV 19/99 vom 14.03.2002

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