JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Beschluss vom 11.11.2005, Aktenzeichen: 18 (11) TaBV 35/05
| Leitsatz: | 1. Arbeitgeberverbände können ihre Tarifzuständigkeit kraft ihrer auf Art. 9 Abs. 3 GG beruhenden Satzungsautonomie beschränken und eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) ermöglichen. Die Tariffähigkeit des Verbandes wird dadurch grds. nicht beeinträchtigt. 2. Die Einrichtung einer OT-Mitgliedschaft ist zulässig, wenn sich aus der Satzung des Verbandes eine deutliche Abgrenzung der T- und OT-Mitgliedschaft ergibt und die OT-Mitglieder keinen unmittelbaren Einfluss auf die Tarifpolitik ausüben. 3. Die OT-Mitgliedschaft verstößt insbesondere nicht gegen § 3 Abs. 1 TVG und stellt auch keinen Eingriff in die Verhandlungsparität dar. 4. Die tarifvertragsschließende Gewerkschaft hat gegen den Arbeitgeberverband als Verhandlungspartner keinen Auskunftsanspruch, welches Mitglied OT-Mitglied oder T-Mitglied ist. |
| Rechtsgebiete: | GG, TVG |
| Vorschriften: | GG Art. 9 Abs. 3, TVG § 3 Abs. 1, |
| Stichworte: | OT-Mitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne Tarifbindung), |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf 14 BV 169/04 vom 04.04.2005 |
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