JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Beschluss vom 11.11.1999, Aktenzeichen: 5 TaBV 55/99
| Leitsatz: | 1) Geht ein Betrieb nach § 613 a BGB über, so wirkt ein für den Betrieb abgeschlossener Firmentarifvertrag beim Erwerber kollektiv weiter. 2) Werden anlässlich einer Umstrukturierung, die auf einen Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG zurückgeht, bisher selbstständige Betriebe zusammengefasst und entsteht hierdurch ein neuer selbstständiger Betrieb, so endet die Amtszeit der Betriebsräte der zusammengefassten Betriebe. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, BGB |
| Vorschriften: | BetrVG § 3, BetrVG § 21, BGB § 613 a, |
| Stichworte: | Betriebsübergang und Firmentarifvertra,Zuordnung von Betriebsteilen durch Tarifvertrag,Beendigung des Betriebsratsmandat, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf 4 BV 37/99 vom 05.05.1999 |
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