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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 11.11.1999, Aktenzeichen: 5 TaBV 55/99 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 5 TaBV 55/99

Beschluss vom 11.11.1999


Leitsatz:1) Geht ein Betrieb nach § 613 a BGB über, so wirkt ein für den Betrieb abgeschlossener Firmentarifvertrag beim Erwerber kollektiv weiter.

2) Werden anlässlich einer Umstrukturierung, die auf einen Tarifvertrag nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG zurückgeht, bisher selbstständige Betriebe zusammengefasst und entsteht hierdurch ein neuer selbstständiger Betrieb, so endet die Amtszeit der Betriebsräte der zusammengefassten Betriebe.
Rechtsgebiete:BetrVG, BGB
Vorschriften:BetrVG § 3, BetrVG § 21, BGB § 613 a,
Stichworte:Betriebsübergang und Firmentarifvertra,Zuordnung von Betriebsteilen durch Tarifvertrag,Beendigung des Betriebsratsmandat,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf 4 BV 37/99 vom 05.05.1999

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