( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 09.11.2000, Aktenzeichen: 7 Ta 382/00 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 7 Ta 382/00

Beschluss vom 09.11.2000


Leitsatz:Einer Partei, die in ihrem ersten Kostenfestsetzungsantrag ausdrücklich erklärt hat, sie sei vorsteuerabzugsberechtigt, und die demgemäß keine Festsetzung von Umsatzsteuerbeträgen auf die Anwaltsgebühren beantragt hatte, ist es verwehrt, über 8 Monate nach antragsgemäßer Festsetzung der geltend gemachten Kosten nunmehr die Festsetzung von Umsatzsteuerbeträgen zu verlangen. Ein etwa bestehender Anspruch wäre verwirkt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 104 Abs. 2 Satz 3,
Stichworte:Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer Nachliquidation,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf 2 Ca 5878/96 vom 28.06.2000

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Beschluss vom 09.11.2000, Aktenzeichen: 7 Ta 382/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-duesseldorf/lag-duesseldorf-beschluss-vom-09-11-2000-az-7-ta-38200

"LAG-DUESSELDORF - 09.11.2000, 7 Ta 382/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN