( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 09.02.2009, Aktenzeichen: 6 Ta 53/09 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 6 Ta 53/09

Beschluss vom 09.02.2009


Leitsatz:1. Der Streitwert einer Klage auf Abschluss einer Altersteilzeit-Vereinbarung orientiert sich am wirtschaftlichen Interesse der klagenden Partei an der Begründung des Altersteilzeitverhältnisses und beträgt regelmäßig nach den Grundsätzen der Bewertung einer Änderungsschutzklage mit Vorbehalt zwei Monatsentgelte.

2. Zielt eine Altersteilzeit-Vereinbarung nicht nur auf die Änderung der Arbeitszeit- und die Vergütungsbedingungen, sondern zugleich auf die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss der Streitwert dem einer Bestandsschutzklage (3 Monatsentgelte) entsprechen.
Rechtsgebiete:TV ATZ NRW
Vorschriften:TV ATZ NRW § 2,
Stichworte:Streitwert bei Klage auf Vereinbarung einer Altersteilzeitregelung,
Verfahrensgang:ArbG Wuppertal, 4 Ca 1149/08 vom 17.12.2008

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Beschluss vom 09.02.2009, Aktenzeichen: 6 Ta 53/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-duesseldorf/lag-duesseldorf-beschluss-vom-09-02-2009-az-6-ta-5309

"LAG-DUESSELDORF - 09.02.2009, 6 Ta 53/09" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN