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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 08.11.2005, Aktenzeichen: 16 Ta 596/05 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 16 Ta 596/05

Beschluss vom 08.11.2005


Leitsatz:Wird eine Berufung eingelegt, diese aber vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist wieder zurückgenommen, beträgt die dem Rechtsmittel-Beklagten erstattungsfähige Verfahrensgebühr für seinen zu diesem Zeitpunkt bereits beauftragten und tätig gewordenen Rechtsanwalt weder 0,8 noch 1,6, sondern gemäß Nr. 3201 VV RVG 1,1.
Rechtsgebiete:VV RVG
Vorschriften:VV RVG Nr. 3201,
Stichworte:Verfahrensgebühr des Rechtsmittel-Beklagten bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist,
Verfahrensgang:ArbG Solingen 1 Ca 1937/04 vom 21.06.2005

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