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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 08.10.2004, Aktenzeichen: 9 Sa 817/04 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 9 Sa 817/04

Beschluss vom 08.10.2004


Leitsatz:Vorlagefragen (gekürzt):

1. Ist es mit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 98/50/EG vereinbar, wenn der nicht tarifgebundene Betriebserwerber an eine Vereinbarung zwischen dem tarifgebundenen Betriebsveräußerer und dem Arbeitnehmer, nach der die jeweiligen Lohntarifverträge, an die der Betriebsveräußerer gebunden ist, Anwendung finden, in der Weise gebunden ist, dass der z.Zt. des Betriebsübergangs gültige Lohntarifvertrag Anwendung findet, nicht aber später in Kraft tretende Lohntarifverträge Anwendung finden?

2. Falls dies zu verneinen ist: Ist es mit Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 98/50/EG vereinbar, wenn der nicht tarifgebundene Betriebserwerber nur so lange an nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs in Kraft getretene Lohntarifvertäge gebunden ist, so lange eine solche Bindung für den Betriebsveräußerer besteht?
Rechtsgebiete:Richtlinie 98/50/EG
Vorschriften:Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 98/50/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen,
Stichworte:Gleichstellungsabrede und Betriebsübergang, Vorlage an den EuGH,
Verfahrensgang:ArbG Wuppertal 6 Ca 5351/03- 3 vom 07.01.2004

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