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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 07.03.2002, Aktenzeichen: 7 Ta 77/02 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 7 Ta 77/02

Beschluss vom 07.03.2002


Leitsatz:Wer im Rechtsleben als Unternehmer und Arbeitgeber auftritt, kann im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erzwingung der Verpflichtung zur Erstellung von Lohnabrechnungen nicht mit Erfolg geltend machen, die Erbringung der Leistung sei ihm unmöglich, weil er auf die Mithilfe des wahren Firmeninhabers (hier: des Vaters) angewiesen sei, auf den er jedoch keinen Einfluß habe. Es ist in diesem Fall vom Schuldner zu verlangen, dass er die Mitwirkungspflicht gegen den Vater klageweise durchsetzt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 888,
Stichworte:Zwangsvollstreckung, Lohnabrechnung, Einwand der Unmöglichkeit,
Verfahrensgang:ArbG Essen 5 Ca 539/01 vom 31.10.2001

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