JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Beschluss vom 06.09.2005, Aktenzeichen: 16 Ta 478/05
| Leitsatz: | 1. Ist ein Vollstreckungstitel (hier aus einem Arbeitsverhältnis) gegen den Insolvenzverwalter erwirkt worden und wird später das Insolvenzverfahren mangels Masse nach § 207 InsO eingestellt, kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO auf den Schuldner als Rechtsnachfolger des Insolvenzverwalters erfolgen. 2. Eine Titelumschreibung ist jedoch mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen, wenn der Titel keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Die Titelumschreibung wäre vollstreckungsrechtlich wertlos. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, InsO |
| Vorschriften: | ZPO § 727 Abs. 1, InsO § 201 Abs. 1, InsO § 215 Abs. 2, |
| Stichworte: | Rechtsnachfolge, Titelumschreibung bei einem gegen den Insolvenzverwalter erwirkten Titel, |
| Verfahrensgang: | ArbG Krefeld 6 Ca 84/05 vom 28.06.2005 |
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