( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 06.09.2005, Aktenzeichen: 16 Ta 478/05 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 16 Ta 478/05

Beschluss vom 06.09.2005


Leitsatz:1. Ist ein Vollstreckungstitel (hier aus einem Arbeitsverhältnis) gegen den Insolvenzverwalter erwirkt worden und wird später das Insolvenzverfahren mangels Masse nach § 207 InsO eingestellt, kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Titelumschreibung nach § 727 ZPO auf den Schuldner als Rechtsnachfolger des Insolvenzverwalters erfolgen.

2. Eine Titelumschreibung ist jedoch mangels Rechtsschutzinteresses abzulehnen, wenn der Titel keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat. Die Titelumschreibung wäre vollstreckungsrechtlich wertlos.
Rechtsgebiete:ZPO, InsO
Vorschriften:ZPO § 727 Abs. 1, InsO § 201 Abs. 1, InsO § 215 Abs. 2,
Stichworte:Rechtsnachfolge, Titelumschreibung bei einem gegen den Insolvenzverwalter erwirkten Titel,
Verfahrensgang:ArbG Krefeld 6 Ca 84/05 vom 28.06.2005

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Beschluss vom 06.09.2005, Aktenzeichen: 16 Ta 478/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-duesseldorf/lag-duesseldorf-beschluss-vom-06-09-2005-az-16-ta-47805

"LAG-DUESSELDORF - 06.09.2005, 16 Ta 478/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN