JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Beschluss vom 06.02.2001, Aktenzeichen: 3 TaBV 79/00
| Leitsatz: | Ergibt sich bei einer Betriebsrats-internen Wahl über die Entsendung von Mitgliedern in einen in entsprechender Anwendung von §§ 54 ff. BetrVG gebildeten Unterkonzernbetriebsrat innerhalb der Angestelltengruppe eine Pattsituation, so geht das Wahlrecht nicht auf den Betriebsrat über, sondern hat Losentscheid zu erfolgen. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 54, BetrVG § 55 Abs. 1, |
| Stichworte: | Wahl des auf die Gruppe der Angestellten entfallenden Gruppenvertreters zur Entsendung in den Unterkonzernbetriebsrat, |
| Verfahrensgang: | ArbG Mönchengladbach 5 BV 36/00 vom 20.09.2000 |
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