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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFBeschluss vom 04.11.1999, Aktenzeichen: 5 TaBV 68/99 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 5 TaBV 68/99

Beschluss vom 04.11.1999


Leitsatz:1) Die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern eines Konzernbetriebsrates obliegt (nur) den jeweiligen Gruppenvertretern innerhalb des entsendenden Betriebsrates.

2) Dies gilt auch, wenn es um die Entsendung und Abberufung von Betriebsratsmitgliedern geht, die den Betriebsrat in einem gesetzlich nicht geregelten Unterkonzernbetriebsrat repräsentieren.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG §§ 54 ff., BetrVG § 47,
Stichworte:Konzernbetriebsrat, Unterkonzernbetriebsrat, Bestellung und Abberufung von Mitgliedern,
Verfahrensgang:ArbG Mönchengladbach 5 (7) BV 36/99 vom 07.07.1999

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