JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 10 / 2008
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| Rechtsgebiete: | RVG |
| Leitsatz: | Der Streitwert eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den Urlaub innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu gewähren, ist - unabhängig davon, ob es sich dabei um eine vermögensrechtliche oder nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt - nicht mit dem Hilfswert von ¤ 4.000,00 gemäß § 23 Abs. 3 RVG festzusetzen. Vielmehr ist das für die Dauer des Urlaubs zu zahlende Entgelt bei der Wertfestsetzung heranzuziehen. |
| Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, 1 Ta 61/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, BetrVG, KSchG, GKG |
| Leitsatz: | 1. Der in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg gültige und in andere entsprechende Tarifgebiete übernommene Ergänzungstarifvertrag für industrienahe Dienstleistungsbereiche vom 01.10.2004 regelt keine eigenen Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Fremdvergabe der einbezogenen Aufgabenbereiche oder deren wesentliche Teilbereiche. 2. Zur Antragsbefugnis des Betriebsrats bei etwaigen Ansprüchen aus Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. |
| Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, 1 TaBV 16/08 | |