( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BremenVerkündungsdatum08 / 2008 

Landesarbeitsgericht Bremen

Entscheidungen 08 / 2008



Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BREMEN – Urteil, 3 Sa 69/08 vom 28.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, SGB IV
Leitsatz:1. Die Sittenwidrigkeit einer Vergütungsabrede gem. § 138 Abs. 1 und 2 BGB ist bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben. Ein derartiges Missverhältnis ist regelmäßig anzunehmen, wenn die gezahlte Vergütung weniger als 2/3 der Tariflöhne des jeweiligen Wirtschaftszweigs beträgt, sofern in dem Wirtschaftsgebiet üblicherweise der Tariflohn gezahlt wird.

2. Dienstleistungsunternehmen, die einen so genannten drittbezogenen Personaleinsatz am Markt anbieten (hier: Warenverräumung in Einzelhandelsunternehmen), können nicht generell als eigener Wirtschaftszweig angesehen werden. Wenn bei solchen Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer ausschließlich in Betrieben eines bestimmten Wirtschaftszweiges eingesetzt werden, ist die dort übliche Vergütung heranzuziehen.

3. Haben die Arbeitsvertragsparteien keine Nettovergütungsabrede getroffen, so ist die vertraglich vereinbarte Vergütung brutto mit der üblichen Bruttovergütung zu vergleichen. Dies gilt auch bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gem. § 8 SGB IV.

4. Neben der Arbeitsvergütung bezogene Sozialleistungen sind für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit der Höhe der Vergütung irrelevant.
Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 3 Sa 69/08



LAG-BREMEN – Urteil, 4 Sa 53/08 vom 01.08.2008

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG
Leitsatz:1. Spricht ein Arbeitgeber eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Verdachtskündigung aus, ohne alles Erforderliche zur Aufklärung des Sachverhaltes getan zu haben, kann er die notwendige Aufklärung nicht mehr im Kündigungsschutzprozess nachholen und in den Prozess einführen, nachdem in der Güteverhandlung auf die mangelnde Aufklärung hingewiesen wurde. Die vollständige Aufklärung des Sachverhalts ist - auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - Wirksamkeitsvoraussetzung.

Es bleibt die Möglichkeit des Ausspruchs einer neuer fristgemäßen Verdachtskündigung.

2. Die Wirksamkeit der Verdachtskündigung kann - entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - nicht von später bekannt gewordenen oder eingetretenen be- oder entlastenden Umständen abhängen. Die entgegenstehende Auffassung bedeutet einen Bruch mit der Zivilrechtsdogmatik, da die Wirksamkeit der Kündigung als Gestaltungsrecht von Umständen abhängig gemacht wird, die, wenn auch subjektiv, nach dem Ausspruch der Kündigung eintreten.
Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 4 Sa 53/08


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-bremen/uebersicht-2008-08

"Landesarbeitsgericht Bremen - Entscheidungen 08 / 2008 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN