JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 08 / 2004
Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Leitsatz: | 1) Die Zulässigkeit der Beschwerden gegen Streitwertbeschlüsse des Arbeitsgerichts, die vor dem 01.07.04 nach § 9 Abs. 2 BRAGO ergangen sind, richtet sich seit dem 01. Juli 2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. 2) Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts nach § 9 Abs. 2 BRAGO sind deshalb nur zulässig, wenn ein Beschwerdewert von ¤ 200,-- gem. § 33 Abs. 3 RVG erreicht ist. 3) Eine Beschwerde ist unzulässig, wenn kein bestimmter Antrag gestellt wird und auch der weitere Vortrag nicht erkennen lässt, in welcher Höhe der Streitwert nach Auffassung des Beschwerdeführers festgesetzt werden soll, damit auch ein Beschwerdewert für die Beschwerdekammer nicht errechnet werden kann. |
| Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, 3 Ta 45/04 | |
| Rechtsgebiete: | RVG |
| Leitsatz: | 1) Die Zulässigkeit der Beschwerden gegen Streitwertbeschlüsse des Arbeitsgerichts, die vor dem 01.07.04 nach § 9 Abs. 2 BRAGO ergangen sind, richtet sich seit dem 01. Juli 2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. 2) Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts nach § 9 Abs. 2 BRAGO sind deshalb nur zulässig, wenn ein Beschwerdewert von ¤ 200,-- gem. § 33 Abs. 3 RVG erreicht ist. 3) Eine Beschwerde ist unzulässig, wenn kein bestimmter Antrag gestellt wird und auch der weitere Vortrag nicht erkennen lässt, in welcher Höhe der Streitwert nach Auffassung des Beschwerdeführers festgesetzt werden soll, damit auch ein Beschwerdewert für die Beschwerdekammer nicht errechnet werden kann. |
| Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, 3 Ta 48/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen unter denen ein sogenannter "Dreiseitiger Vertrag", mit dem die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses und der Übergang in eine Beschäftigungsgesellschaft vereinbart wird, wegen Umgehung des § 613 a BGB nichtig ist (Abgrenzung und zugleich Kritik an der Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 - AP Nr. 185 zu § 613 a BGB -). |
| Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 3 Sa 80/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen unter denen ein sogenannter "Dreiseitiger Vertrag", mit dem die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses und der Übergang in eine Beschäftigungsgesellschaft vereinbart wird, wegen Umgehung des § 613 a BGB nichtig ist (Abgrenzung und zugleich Kritik an der Entscheidung des BAG vom 10.12.1998 - AP Nr. 185 zu § 613 a BGB -). |
| Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 3 Sa 81/04 | |