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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BremenVerkündungsdatum07 / 2003 

Landesarbeitsgericht Bremen

Entscheidungen 07 / 2003



Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BREMEN – Beschluss, AR 4/03 vom 18.07.2003

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Leitsatz:1. Für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 109 ArbGG ausschließlich der Vorsitzende des Arbeitsgerichts zuständig.

2. Die Zuständigkeit des Landesarbeitsgerichts für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt denkbar. Dies gilt auch für die Verfahren, in denen ein Verwaltungsgericht ein entsprechendes Verfahren an das Arbeitsgericht verwiesen hat, das Arbeitsgericht aber die ordentliche Gerichtsbarkeit für zuständig erachtet, sich aber an einer "Weiterverweisung" an das Oberlandesgericht wegen § 17 a II S. 3 GVG gehindert sieht.

Eine analoge Anwendung des § 1062 ZPO kommt wegen der eindeutigen Regelung in § 101 III ArbGG nicht in Betracht.

3. Ein rechtskräftiger Beschluss des Arbeitsgerichts, durch den ein Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches an das Landesarbeitsgericht verwiesen wird, entfernt sich in nicht mehr hinnehmbarer willkürlicher Weise von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters. Eine Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses besteht deshalb für das Landesarbeitsgericht nicht.

4. Erklärt sich das Landesarbeitsgericht bei Vorliegen eines das Landesarbeitsgericht - wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters - nicht bindenden Verweisungsbeschlusses eines Arbeitsgerichts seines Bezirkes für unzuständig und verweist es den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht, das seinerseits sich für unzuständig erklärt hat, so muss das Landesarbeitsgericht gleichzeitig dieses Arbeitsgericht gemäß § 36 I Ziff. 6 ZPO als zuständiges Gericht bestimmen. Eine Vorlage an das Bundesarbeitsgericht kommt gemäß § 36 II ZPO auch dann nicht in Betracht, wenn das Landesarbeitsgericht selbst eines der "betroffenen" Gerichte ist, das sich für unzuständig erklärt hat.
Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, AR 4/03



LAG-BREMEN – Urteil, 3 Sa 275/02 vom 17.07.2003

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers - Taxifahrers - ist auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer über den Taxinotruf die Polizei ruft mit der unzutreffenden Behauptung, er werde von seinem Arbeitgeber, der gerade in das Auto des Arbeitnehmers gestiegen ist, bedroht, nach Eintreffen der Polizei diese Behauptung wiederholt, so dass sein Arbeitgeber vorläufig festgenommen wird und im Anschluss daran über den Taxifunk unter Namensnennung seines Arbeitgebers sich brüstet, er habe "den Chef verhaften" lassen.
Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 3 Sa 275/02


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