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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BremenVerkündungsdatum07 / 2002 

Landesarbeitsgericht Bremen

Entscheidungen 07 / 2002



Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BREMEN – Urteil, 3 Sa 83/02 vom 25.07.2002

Rechtsgebiete:BGB, BBiG, ArbGG, ZPO
Leitsatz:1. Der Abschluss sog. Einfühlungsverhältnisse - einer unbezahlten Kennenlernphase zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber - ist zulässig.

2. Streiten die Parteien über den Inhalt ihrer vertraglichen Abmachungen, spricht sowohl die - unstreitige - Vereinbarung eines Tätigwerdens des Arbeitnehmers für 4 Tage im Betrieb des Arbeitgebers als auch die - unstreitige - Tatsache, dass der Arbeitnehmer die Frage der Bezahlung erst nach Beendigung der Tätigkeitsphase angesprochen hat, für den Abschluss eines - unbezahlten - Einfühlungsverhältnisses und gegen die Vereinbarung eines - bezahlten - Probearbeits-, Praktikums- oder Volontärverhältnisses.

Der Arbeitnehmer trägt dann die Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung, es sei eine Bezahlung des Einfühlungsverhältnisses vereinbart worden.

3. Die Kammer neigt zu der Auffassung, dass während kurzer Einfühlungsverhältnisse Arbeitnehmer keinen Lohn-/Gehaltsanspruch erwerben, und zwar auch dann nicht, wenn sie während des Einfühlungsverhältnisses für den Arbeitgeber verwertbare bzw. nützliche Tätigkeiten verrichten (gegen LAG Hamm, LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB Probearbeitsverhältnis).
Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 3 Sa 83/02



LAG-BREMEN – Urteil, 2 Sa 57/02 vom 24.07.2002

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Leitsatz:1. Eine erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist mit einem Wiedereinsetzungsantrag verbundene Berufungsbegründung kann als erneute Einlegung der Berufung gewertet werden.

2. Ob eine Rechtsmittelbelehrung abstrakt bleibt oder konkret informiert, ist für deren Ordnungsgemäßheit unerheblich, solange die unterliegende Partei eine zutreffende, auch in der Laiensphäre verständliche Information über das für sie gegebene Rechtsmittel erhält.

Eine Rechtsmittelbelehrung, die lediglich den Wortlaut des § 64 Abs. 2 ArbGG wiedergibt ist jedenfalls dann ordnungsgemäß im Sinne von § 9 Abs. 5 ArbGG, wenn es sich um eine Bestandsschutzstreitigkeit handelt. Anders zu beurteilen sind solche Rechtsmittelbelehrungen für Leistungs- und sonstige Feststellungsklagen.
Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 2 Sa 57/02

LAG-BREMEN – Beschluss, 3 TaBV 2/02 vom 11.07.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO, ArbGG
Leitsatz:Betriebsratswahlen, die vor In-Kraft-Treten des Betriebsverfassungsreformgesetzes vom 23.07.2001 eingeleitet worden sind, sind nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes in seiner bis zum 27.07.2001 geltenden Fassung und der Wahlordnung vom 16.01.1972 - zuletzt geändert durch die VO vom 16.01.1995 - durchzuführen, und zwar auch dann, wenn die Wahl selbst erst nach In-Kraft-Treten des Betriebsverfassungsreformgesetzes durchgeführt wurde.
Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, 3 TaBV 2/02

LAG-BREMEN – Beschluss, 3 TaBV 5/02 vom 11.07.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO, ArbGG
Leitsatz:Betriebsratswahlen, die vor In-Kraft-Treten des Betriebsverfassungsreformgesetzes vom 23.07.2001 eingeleitet worden sind, sind nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes in seiner bis zum 27.07.2001 geltenden Fassung und der Wahlordnung vom 16.01.1972 - zuletzt geändert durch die VO vom 16.01.1995 - durchzuführen, und zwar auch dann, wenn die Wahl selbst erst nach In-Kraft-Treten des Betriebsverfassungsreformgesetzes durchgeführt wurde.
Volltext: LAG-BREMEN - Beschluss, 3 TaBV 5/02


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