JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Bremen > Verkündungsdatum > 06 / 2002
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| Rechtsgebiete: | BGB, EFZG, TVG, Fliesenleger-TV, BRTV, ZPO, ArbGG |
| Leitsatz: | Nach § 3 des Tarifvertrages zur Regelung von Akkordarbeiten im Fliesen- und Plattenlegergewerbe im Lande Bremen vom 02. Oktober 1997 muss der Arbeitgeber zumindest dann, wenn keine Minderleistung des Arbeitnehmers vorliegt, den vereinbarten Mindestlohn zahlen, wenn keine Akkordabrechnungen vom Arbeitnehmer vorgelegt wurden, sondern lediglich sog. "Stundenzettel", die nur Angaben über die tägliche Arbeitszeit enthalten. |
| Volltext: LAG-BREMEN - Urteil, 3 Sa 23/02 | |