JuraForum.de > Urteile > LAG-BREMEN > Urteil vom 24.07.2002, Aktenzeichen: 2 Sa 57/02
| Leitsatz: | 1. Eine erst nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist mit einem Wiedereinsetzungsantrag verbundene Berufungsbegründung kann als erneute Einlegung der Berufung gewertet werden. 2. Ob eine Rechtsmittelbelehrung abstrakt bleibt oder konkret informiert, ist für deren Ordnungsgemäßheit unerheblich, solange die unterliegende Partei eine zutreffende, auch in der Laiensphäre verständliche Information über das für sie gegebene Rechtsmittel erhält. Eine Rechtsmittelbelehrung, die lediglich den Wortlaut des § 64 Abs. 2 ArbGG wiedergibt ist jedenfalls dann ordnungsgemäß im Sinne von § 9 Abs. 5 ArbGG, wenn es sich um eine Bestandsschutzstreitigkeit handelt. Anders zu beurteilen sind solche Rechtsmittelbelehrungen für Leistungs- und sonstige Feststellungsklagen. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Vorschriften: | ArbGG § 9 Abs. 1, ArbGG § 9 Abs. 5, ArbGG § 9 Abs. 5 Satz 3, ArbGG § 9 Abs. 5 Satz 4, ArbGG § 9 Abs. 5 Satz 5, ArbGG § 11 Abs. 2 Satz 2, ArbGG § 64, ArbGG § 64 Abs. 2, ArbGG § 66, ArbGG § 66 Abs. 1, ZPO § 518, ZPO § 520 n. F., |
| Verfahrensgang: | ArbG Bremen 3 Ca 3284/01 vom 11.12.2001 |
| Rechtskraft: | ja |
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