( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-BREMENUrteil vom 01.08.2008, Aktenzeichen: 4 Sa 53/08 



LAG-BREMEN – Aktenzeichen: 4 Sa 53/08

Urteil vom 01.08.2008


Leitsatz:1. Spricht ein Arbeitgeber eine fristlose, hilfsweise fristgemäße Verdachtskündigung aus, ohne alles Erforderliche zur Aufklärung des Sachverhaltes getan zu haben, kann er die notwendige Aufklärung nicht mehr im Kündigungsschutzprozess nachholen und in den Prozess einführen, nachdem in der Güteverhandlung auf die mangelnde Aufklärung hingewiesen wurde. Die vollständige Aufklärung des Sachverhalts ist - auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - Wirksamkeitsvoraussetzung.

Es bleibt die Möglichkeit des Ausspruchs einer neuer fristgemäßen Verdachtskündigung.

2. Die Wirksamkeit der Verdachtskündigung kann - entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - nicht von später bekannt gewordenen oder eingetretenen be- oder entlastenden Umständen abhängen. Die entgegenstehende Auffassung bedeutet einen Bruch mit der Zivilrechtsdogmatik, da die Wirksamkeit der Kündigung als Gestaltungsrecht von Umständen abhängig gemacht wird, die, wenn auch subjektiv, nach dem Ausspruch der Kündigung eintreten.
Rechtsgebiete:BGB, ArbGG
Vorschriften:BGB § 626, ArbGG § 64 Abs. 2 c),
Verfahrensgang:ArbG Bremen-Bremerhaven (Bremen), 5 Ca 5208/07 vom 29.11.2007
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom LAG-BREMEN – Urteil vom 01.08.2008, Aktenzeichen: 4 Sa 53/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-bremen/lag-bremen-urteil-vom-01-08-2008-az-4-sa-5308

"LAG-BREMEN - 01.08.2008, 4 Sa 53/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN