Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-BREMENBeschluss vom 30.09.2008, Aktenzeichen: 3 Ta 40/08 

LAG-BREMEN – Aktenzeichen: 3 Ta 40/08

Beschluss vom 30.09.2008


Leitsatz:1. Ein rechtskräftiger Zwangsgeldbeschluss gem. § 888 ZPO, aus dem bereits zugunsten der Staatskasse vollstreckt wurde, ist gem. §§ 776, 775 Nr. 1 ZPO auf Antrag aufzuheben, wenn die Parteien den Rechtsstreit durch Prozessvergleich beendet haben und ein vorher ergangenes, nicht rechtskräftiges Urteil in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 4 i. V. Abs. 3 Satz 1 ZPO für wirkungslos erklärt wurde.

2. Wird ein solcher Zwangsgeldbeschluss aufgehoben, so ist das zugunsten der Staatskasse vollstreckte Zwangsgeld zurückzuzahlen. Die Anordnung der Rückzahlung kann auf Antrag durch das Prozessgericht im Aufhebungsverfahren gem. §§ 776, 775 ZPO erfolgen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 888, ZPO § 776, ZPO § 775, ZPO § 775 Nr. 1, ZPO § 269 Abs. 4, ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1,
Verfahrensgang:ArbG Bremen-Bremerhaven, 3 Ca 3142/06 vom 12.06.2008
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom LAG-BREMEN – Beschluss vom 30.09.2008, Aktenzeichen: 3 Ta 40/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-BREMEN - 30.09.2008, 3 Ta 40/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum