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JuraForum.deUrteileLAG-BREMENBeschluss vom 28.08.2007, Aktenzeichen: 3 Sa 315/06 



LAG-BREMEN – Aktenzeichen: 3 Sa 315/06

Beschluss vom 28.08.2007


Leitsatz:Ein überschießender Vergleichswert für "mitverglichene" Verwaltungs(gerichts)verfahren ist in einem Kündigungsschutzrechtsstreit nicht deshalb festzusetzen, weil die Parteien das Verfahren gegen die Kündigung durch einen Abfindungsvergleich beendet haben und durch diesen Vergleichsabschluss das Rechtsschutzbedürfnis für die Verwaltungs(gerichtlichen)verfahren weggefallen ist, so dass der Kläger seine Klage bzw. den Widerspruch zurücknehmen musste.
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 9, KSchG § 10, BGB § 779,
Rechtskraft:ja

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