JuraForum.de > Urteile > LAG-BREMEN > Beschluss vom 28.08.2007, Aktenzeichen: 3 Sa 315/06
| Leitsatz: | Ein überschießender Vergleichswert für "mitverglichene" Verwaltungs(gerichts)verfahren ist in einem Kündigungsschutzrechtsstreit nicht deshalb festzusetzen, weil die Parteien das Verfahren gegen die Kündigung durch einen Abfindungsvergleich beendet haben und durch diesen Vergleichsabschluss das Rechtsschutzbedürfnis für die Verwaltungs(gerichtlichen)verfahren weggefallen ist, so dass der Kläger seine Klage bzw. den Widerspruch zurücknehmen musste. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Vorschriften: | KSchG § 9, KSchG § 10, BGB § 779, |
| Rechtskraft: | ja |
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