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JuraForum.deUrteileLAG-BREMENBeschluss vom 22.10.2008, Aktenzeichen: 1 Ta 61/08 



LAG-BREMEN – Aktenzeichen: 1 Ta 61/08

Beschluss vom 22.10.2008


Leitsatz:Der Streitwert eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, den Urlaub innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu gewähren, ist - unabhängig davon, ob es sich dabei um eine vermögensrechtliche oder nichtvermögensrechtliche Streitigkeit handelt - nicht mit dem Hilfswert von ¤ 4.000,00 gemäß § 23 Abs. 3 RVG festzusetzen. Vielmehr ist das für die Dauer des Urlaubs zu zahlende Entgelt bei der Wertfestsetzung heranzuziehen.
Rechtsgebiete:RVG
Vorschriften:RVG § 23 Abs. 3,
Verfahrensgang:ArbG Bremen-Bremerhaven, 1 Ga 105/08 vom 09.09.2008

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