JuraForum.de > Urteile > LAG-BREMEN > Beschluss vom 16.02.2007, Aktenzeichen: 3 Ta 4/07
| Leitsatz: | Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts folgt dem Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG 10.07.2001 - 7 ABR 42/99) bei der Festsetzung des Streitwerts für arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren, in denen es um die Anfechtung einer Betriebsratswahl geht. Es ist zunächst vom 2-fachen Ausgangsstreitwert bei der Anfechtung eines aus einer Person bestehenden Betriebsrats auszugehen. Mit wachsender Betriebsratsgröße orientiert sich die Erhöhung des Streitwerts an der Staffel des § 9 BetrVG, wobei der Streitwert für jede Stufe um den halben Ausgangswert des § 23 Abs. 3 RVG erhöht wird. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG, RVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 9, RVG § 23 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | AG Bremen-Bremerhaven 8 BV 75/06 vom 28.12.2006 |
| Rechtskraft: | ja |
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