JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Brandenburg > Verkündungsdatum > 10 / 2005
Insgesamt sind 2 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Inhaltskontrolle, Unklarheitsregelung |
| Leitsatz: | Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, dass Sonderzuwendungen als "freiwillige, unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs stehende Leistungen gewährt werden", ist mehrdeutig im Sinne von § 305 c Abs. 2 BGB. Es ist unklar, ob hiermit ein "echter" Freiwilligkeitsvorbehalt oder ein "bloßer" Widerrufsvorbehalt gemeint sein soll. Die Anwendung der Unklarheitsregelung gem. § 305 c Abs. 2 BGB führt - jedenfalls bei nach dem 31.12.2001 geschlossenen Formulararbeitsverträgen - dazu, dass der Vorbehalt insgesamt entfällt. |
| Volltext: LAG-BRANDENBURG - Urteil, 9 Sa 141/05 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG |
| Schlagworte: | betriebsbedingte Kündigung, Interessenausgleich mit Namensliste, Betriebsratsanhörung |
| Leitsatz: | Um einen die Vermutungswirkung nach § 1 KSchG auslösenden Interessenausgleich mit Namensliste aufgrund einer Betriebsänderung handelt es sich auch dann, wenn sich die Betriebseinschränkung in einem erheblichen Personalabbau erschöpft. Bei der Beurteilung der Frage der "Erheblichkeit" der Personalreduzierung sind die Schwellenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG keine "starren" Zahlenvorgaben, sondern "Richtschnur". Bei einem geringfügigen Unterschreiten der Schwellenwerte kann eine einzelfallbezogene, wertende Betrachtungsweise zur Annahme einer Betriebsänderung führen. |
| Volltext: LAG-BRANDENBURG - Urteil, 9 Sa 205/05 | |