JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Brandenburg > Verkündungsdatum > 07 / 2005
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| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Bei einer zweistufigen Ausschlussfristenregelung im Formulararbeitsvertrag führt die Unwirksamkeit zur 2. Stufe nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel. 2. Eine beiderseitige Frist zur schriftlichen Geltendmachung von einem Monat im Formulararbeitsvertrag benachteiligt den Arbeitnehmer gem. § 307 Abs. 1 Nr. 1 BGB unangemessen. |
| Volltext: LAG-BRANDENBURG - Urteil, 5 Sa 107/05 | |