JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Brandenburg > Verkündungsdatum > 04 / 2003
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| Rechtsgebiete: | ArbGG |
| Schlagworte: | Gegenstandswert eines Auflösungsantrages nach § 9 KSchG |
| Leitsatz: | Der Gegenstandswert kann nicht über die in § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG festgelegte Höchstgrenze hinaus festgesetzt werden, wenn neben dem Kündigungsschutzantrag nach § 4 KSchG auch der Auflösungsantrag nach § 9 KSchG gestellt wird. |
| Volltext: LAG-BRANDENBURG - Beschluss, 6 Ta 62/03 | |