JuraForum.de > Urteile > LAG-BRANDENBURG > Urteil vom 30.06.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 79/05
| Leitsatz: | Die tarifvertragliche Versetzungsbefugnis nach § 5 Abs. 1 TV Ratio in d. F. v. 29.06.2002 beinhaltet eine nicht mehr mit den Wertungen des § 2 KSchG zu vereinbarende Regelung des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Die Bestimmungen des TV Ratio beinhalten eine dauerhafte und erhebliche Umgestaltung der Arbeitsvertraglichen Pflichten des von der Zuordnung zu V. betroffenen Arbeitnehmers. Dies ist ein Eingriff in den kündigungsschutzrechtlich gesicherten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses. |
| Rechtsgebiete: | TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung |
| Vorschriften: | TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung, |
| Stichworte: | Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit auf Grund tarifvertraglich erweiterten Direktionsrechts (V.), |
| Verfahrensgang: | ArbG Potsdam 5 Ca 1325/04 vom 07.12.2004 |
Um den Volltext vom LAG-BRANDENBURG – Urteil vom 30.06.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 79/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "LAG-BRANDENBURG - 30.06.2005, 9 Sa 79/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum