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JuraForum.deUrteileLAG-BRANDENBURGUrteil vom 30.06.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 79/05 

LAG-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 9 Sa 79/05

Urteil vom 30.06.2005


Leitsatz:Die tarifvertragliche Versetzungsbefugnis nach § 5 Abs. 1 TV Ratio in d. F. v. 29.06.2002 beinhaltet eine nicht mehr mit den Wertungen des § 2 KSchG zu vereinbarende Regelung des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Die Bestimmungen des TV Ratio beinhalten eine dauerhafte und erhebliche Umgestaltung der Arbeitsvertraglichen Pflichten des von der Zuordnung zu V. betroffenen Arbeitnehmers. Dies ist ein Eingriff in den kündigungsschutzrechtlich gesicherten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses.
Rechtsgebiete:TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung
Vorschriften:TV Rationalisierungsschutz und Beschäftigungssicherung,
Stichworte:Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit auf Grund tarifvertraglich erweiterten Direktionsrechts (V.),
Verfahrensgang:ArbG Potsdam 5 Ca 1325/04 vom 07.12.2004

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