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JuraForum.deUrteileLAG-BRANDENBURGUrteil vom 27.07.2004, Aktenzeichen: 1 Sa 109/04 

LAG-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 1 Sa 109/04

Urteil vom 27.07.2004


Leitsatz:1. Verstöße gegen zwingendes Arbeitsrecht sind nicht an Hand der §§ 305 ff. BGB zu überprüfen.

2. Mit den in § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB genannten "gesetzlichen Regelungen" sind auch die dem Gerechtigkeitsgebot entsprechenden allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze und die Regeln des Richterrechts angesprochen.

3. Bei der Rechtsprechung zur Befristung von Bedingungen eines Arbeitsvertrages handelt es sich um ein richterrechtliches Leitbild. Es entspricht einem anerkannten Gerechtigkeitsgebot und den wesentlichen Grundgedanken des Art. 12 GG und des § 2 KSchG. Hiervon kann daher nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB in allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht wirksam abgewichen werden.

4. Auch unter der Geltung des Schuldrechtsmoderni-sierungsgesetzes ist die Befristung von Arbeitsbedingungen daher nur wirksam, wenn ein anerkannter Sachgrund sie rechtfertigt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB §§ 305 ff.,
Stichworte:Befristung von Arbeitsbedingungen,
Verfahrensgang:ArbG Brandenburg 1 Ca 652/03 vom 17.10.2003
Rechtskraft:ja

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