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JuraForum.deUrteileLAG-BRANDENBURGUrteil vom 16.11.2004, Aktenzeichen: 2 Sa 298/04 

LAG-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 2 Sa 298/04

Urteil vom 16.11.2004


Leitsatz:Die mittels Änderungskündigung betriebsbedingt begründete und erfolgte Zuweisung einer neuen Arbeit rechtfertigt nicht gem. §§ 2, 1 II KSchG die Absenkung des Gehalts um mehr als 30 % auf eine nur rechnerisch ermittelte Durchschnittsvergütung einer Abteilung mit vergleichbaren Tätigkeiten, ohne dass eine kollektivrechtliche Regelung der Vergütung existiert. Die neben dem Arbeitsvertrag individuell schriftlich vereinbarte Leistungsvergütung ist nicht auch betriebsvereinbarungsoffen, wenn nur der Arbeitsvertrag eine solche Klausel enthällt.
Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Vorschriften:KSchG § 1 II, KSchG § 2, BetrVG § 77 IV,
Stichworte:Änderungskündigung, Entgeltabsenkung, betriebsvereinbarungsoffener Arbeitsvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Potsdam 2 Ca 3174/03 vom 22.01.2004

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