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JuraForum.deUrteileLAG-BRANDENBURGUrteil vom 08.10.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 258/04 

LAG-BRANDENBURG – Aktenzeichen: 5 Sa 258/04

Urteil vom 08.10.2004


Leitsatz:Verweist ein Haustarifvertrag eines Nahverkehrsunternehmens, das Mitglied bei der kommunalen Zusatzversorgungskasse werden kann, allgemein auf den BAT-O und BMT-G-O nebst ergänzenden Tarifverträgen, dann ist auch ein Tarifvertrag über zusätzliche Altersversorgung Gegenstand der Verweisung, selbst wenn dieser zum Zeitpunkt des Abschlusses des Haustarifvertrages noch nicht in Kraft getreten war.
Rechtsgebiete:BMT-G-O, ATV-K
Vorschriften:BMT-G-O § 12, ATV-K,
Stichworte:Zusatzversorgung Verweis auf Haustarifvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Neuruppin 5 Ca 1627/03 vom 31.03.2004

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