JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 09 / 2006
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | unechtes Versäumnisurteil, Aufhebung durch das Revisionsgericht, erneuter Termin, keine Ladung der ehemals säumigen Partei |
| Leitsatz: | Wird durch das Revisionsgericht ein unechtes Versäumnisurteil des Berufungsgerichts aufgehoben mit dem Hinweis, dass das Berufungsgericht ein Versäumnisurteil hätte erlassen müssen, dann ist zu der nachfolgenden Verhandlung vor dem Berufungsgericht die ehemals säumige Partei nicht zu laden. Dies ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 336 Abs. 1 Satz 2 ZPO. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 15 Sa 2357/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | unechtes Versäumnisurteil, Aufhebung durch das Revisionsgericht, erneuter Termin, keine Ladung der ehemals säumigen Partei |
| Leitsatz: | Wird durch das Revisionsgericht ein unechtes Versäumnisurteil des Berufungsgerichts aufgehoben mit dem Hinweis, dass das Berufungsgericht ein Versäumnisurteil hätte erlassen müssen, dann ist zu der nachfolgenden Verhandlung vor dem Berufungsgericht die ehemals säumige Partei nicht zu laden. Dies ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 336 Abs. 1 Satz 2 ZPO. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 15 Sa 891/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Bereicherungsausgleich bei Beitragsforderungen |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 8 Sa 2023/05 | |