JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 03 / 2006
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, TVG, BetrVG |
| Schlagworte: | Gleichstellungsabrede, Tarifkonkurrenz bei Betriebsteilübergang, Geschäftsgrundlage |
| Leitsatz: | 1. Eine sog. Gleichstellungsabrede ist nicht dahin auszulegen, dass sie im Falle eines Tarifwechsels gemäß § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB jedenfalls dann ihre Richtung auf die für den Übernehmer einschlägigen Tarifverträge ändern soll, wenn auch die nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer aufgrund Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5 Abs. 4 TVG an diese Tarifverträge gebunden werden. 2. Das Zusammentreffen einer infolge Betriebsteilübergangs gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB statisch fortgeltenden Gleichstellungsabrede mit einem das Arbeitsverhältnis nunmehr auch aufgrund Allgemeinverbindlichkeit erfassenden Tarifvertrag ist nicht nach den Grundsätzen der Tarifkonkurrenz, sondern gemäß § 4 Abs. 3 TVG zu behandeln. 3. Die Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB werden für eine Gleichstellungsabrede nicht dadurch erfüllt, dass ein Betriebsteil beim Erwerber unter den Geltungsbereich eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags fällt. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 2262/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1.) Macht ein Bewerber Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei der Einstellung geltend, so setzt dies voraus, dass er sich subjektiv ernsthaft beworben hat und objektiv für die zu besetzende Stelle in Betracht gekommen ist (BAG vom 12.11.1998 - 8 AZR 365/97 - NZA 1999, 371). 2.) Aus Indizien im Zusammenhang mit der Bewerbung kann geschlussfolgert werden, dass eine ernsthafte Bewerbung nicht gewollt war. 3.) Ein subjektiv ernsthafter Bewerber wird in seiner Bewerbung alles tun, um ein positives Bild von seiner Person und seinen - auf den Text der Stellenausschreibung bezogenen - Fähigkeiten abzugeben. 4.) Gegen eine subjektiv ernsthafte Bewerbung spricht es dann z.B., wenn der Bewerber in seiner - auch Kurz - Bewerbung zu einer als wesentlich erkennbaren Einstellungsvoraussetzung keine Angaben macht, oder wenn er z.B. eine weit überzogene Vergütungsvorstellung äußert. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 10 Sa 2395/05 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG, SGB IX |
| Leitsatz: | I. Für die Frage, ob ein Arbeitsplatz i.S. von § 59 Abs. 3 BAT frei ist, ist auf den Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung nach § 59 Abs. 4 BAT auch dann abzustellen, wenn die tatsächliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Ankündigung nach § 15 Abs. 2 TzBfG erst nach diesem Zeitpunkt liegt. II. Einer befristeten Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz eines im Erziehungsurlaub befindlichen Arbeitnehmers stehen dringende betriebliche Gründe i.S. von § 59 Abs. 3 BAT entgegen. III. Die Monatsfrist nach § 88 Abs. 3 SGB IX findet auf die Mitteilung über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach § 15 Abs. 2 TzBfG keine Anwendung. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 7 Sa 1970/05 | |
| Rechtsgebiete: | SGB II |
| Schlagworte: | Rechtsweg bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis nach § 16 Abs. 3 SGB II |
| Leitsatz: | Das zwischen einem Maßnahmeträger und einem Hilfebedürftigen nach § 16 Abs. 3 SGB II begründete Beschäftigungsverhältnis ist öffentlich-rechtlicher Natur. In Bezug auf eine sich daraus ergebende Streitigkeit ist daher der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet (im Anschluss an LSG Rheinland-Pfalz vom 12.9.2005 - L 3 ER 79/05 - AS). |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 3 Ta 349/06 | |