JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 12 / 2005
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KSchG, InsO |
| Schlagworte: | Interessenausgleich mit Namensliste, Massenentlassung |
| Leitsatz: | Der Begriff der Entlassung in §§ 17, 18 KSChG kann unter Anwendung nationaler Auslegungsregeln nicht im Sinne von Kündigungserklärung verstanden werden. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 12 Sa 1463/05 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG |
| Schlagworte: | Interessenausgleich wegen Betriebseinschränkung |
| Leitsatz: | Eine Betriebseinschränkung im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG durch bloßen Personalabbau in einem wesentlichen Betriebsteil liegt dann erst vor, wenn der Personalabbau bezogen auf die Gesamtbelegschaft die Erheblichkeitsgrenze erreicht. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 8 Sa 1442/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe nach Instanzende |
| Leitsatz: | Die Fristsetzung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO dient allein der Nachholung einer Glaubhaftmachung oder der Beantwortung bestimmter Fragen, enthebt die Partei aber nicht davon, überhaupt erst einmal eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben, was sie nach Abschluss der Instanz nicht mehr nachholen kann. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 6 Ta 2199/05 | |
| Rechtsgebiete: | BVG, KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stilllegung eines Betriebsteils, Anhörung des Betriebsrats zur Sozialauswahl |
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat zu der von ihm vorgenommenen Sozialauswahl auch dann anzuhören, wenn nach objektiver Rechtslage keine Auswahl erforderlich ist. 2. Im Falle einer beabsichtigten Kündigung wegen Stilllegung eines Betriebsteils, der betriebsverfassungsrechtlich als eigenständiger Betrieb anzusehen ist, ist eine Sozialauswahl auf die Arbeitnehmer des Betriebes im Sinne des § 23 KSchG zu erstrecken, worauf sich das Betriebsratsmitglied ungeachtet der Regelung des § 15 Abs. 4 KSchG berufen kann. Die betriebsverfassungsrechtliche Eigenständigkeit einzelner Betriebsteile steht einer betriebsübergreifenden Sozialauswahl nicht im Wege (BAG 2 AZR 577/03 vom 03.06.2004, NZA 05, 175). |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 1640/05 | |