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JuraForum.deUrteileLandesarbeitsgericht BerlinVerkündungsdatum12 / 2005 

Landesarbeitsgericht Berlin

Entscheidungen 12 / 2005



Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


LAG-BERLIN – Urteil, 12 Sa 1463/05 vom 20.12.2005

Rechtsgebiete:KSchG, InsO
Schlagworte:Interessenausgleich mit Namensliste, Massenentlassung
Leitsatz:Der Begriff der Entlassung in §§ 17, 18 KSChG kann unter Anwendung nationaler Auslegungsregeln nicht im Sinne von Kündigungserklärung verstanden werden.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 12 Sa 1463/05



LAG-BERLIN – Urteil, 8 Sa 1442/05 vom 09.12.2005

Rechtsgebiete:KSchG, BetrVG
Schlagworte:Interessenausgleich wegen Betriebseinschränkung
Leitsatz:Eine Betriebseinschränkung im Sinne des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG durch bloßen Personalabbau in einem wesentlichen Betriebsteil liegt dann erst vor, wenn der Personalabbau bezogen auf die Gesamtbelegschaft die Erheblichkeitsgrenze erreicht.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 8 Sa 1442/05

LAG-BERLIN – Beschluss, 6 Ta 2199/05 vom 08.12.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe nach Instanzende
Leitsatz:Die Fristsetzung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO dient allein der Nachholung einer Glaubhaftmachung oder der Beantwortung bestimmter Fragen, enthebt die Partei aber nicht davon, überhaupt erst einmal eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abzugeben, was sie nach Abschluss der Instanz nicht mehr nachholen kann.
Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 6 Ta 2199/05

LAG-BERLIN – Urteil, 3 Sa 1640/05 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:BVG, KSchG
Schlagworte:Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stilllegung eines Betriebsteils, Anhörung des Betriebsrats zur Sozialauswahl
Leitsatz:1. Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat zu der von ihm vorgenommenen Sozialauswahl auch dann anzuhören, wenn nach objektiver Rechtslage keine Auswahl erforderlich ist.

2. Im Falle einer beabsichtigten Kündigung wegen Stilllegung eines Betriebsteils, der betriebsverfassungsrechtlich als eigenständiger Betrieb anzusehen ist, ist eine Sozialauswahl auf die Arbeitnehmer des Betriebes im Sinne des § 23 KSchG zu erstrecken, worauf sich das Betriebsratsmitglied ungeachtet der Regelung des § 15 Abs. 4 KSchG berufen kann. Die betriebsverfassungsrechtliche Eigenständigkeit einzelner Betriebsteile steht einer betriebsübergreifenden Sozialauswahl nicht im Wege (BAG 2 AZR 577/03 vom 03.06.2004, NZA 05, 175).
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 1640/05


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