JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 05 / 2005
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AÜG, BetrVG, BGB, RiL 98/59/ EG, KSchG |
| Schlagworte: | Betriebsstilllegung, nachträglicher Betriebsübergang, Massenentlassung, Nachteilsausgleich, Zinshöhe |
| Leitsatz: | 1. Auf eine GmbH, deren Alleingesellschafter die Bundesrepublik Deutschland ist und die als Verwaltungshelfer bei Erfüllung einer staatlichen Aufgabe tätig wird, sind die Vorschriften der §§ 17, 18 KSchG über eine Massenentlassungsanzeige gemäß § 23 Abs. 2 KSchG nicht anzuwenden. 2. Es liegt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn die Arbeitnehmer einer GmbH, deren Alleingesellschafter die Bundesrepublik Deutschland ist, in den Räumen einer Behörde des Bundes nach Weisungen des Geschäftsführers, dessen Beamtenverhältnis für diese Zeit zum Ruhen gebracht worden ist, mit der Erledigung staatlicher Aufgaben beschäftigt werden. 3. Ein Nachteilsausgleich gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG muss mit Rücksicht auf seinen Sanktionscharakter eine Sozialplanabfindung grundsätzlich übersteigen. 4. Auf einen Anspruch auf Nachteilsausgleich ist nur eine bereits gezahlte Sozialplanabfindung anzurechnen. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 6 Sa 1499/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BAT, PersVG Bln, StPG vom 09.12.2003, Abschnitt II der Verwaltungsreform- und Beschäftigungssicherungsvereinbarung vom StPG vom 09.12.2003 |
| Schlagworte: | Versetzung zum Stellenpool, Beteiligung des Personalrats, Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO |
| Leitsatz: | 1. Gegen eine Versetzung einer angestellten Personalüberhangskraft des Landes Berlin auf der Grundlage des § 12 BAT, § 1 Abs. 2 StPG in den Stellenpool (ZeP) bestehen grundsätzlich keine rechtlichen Bedenken. 2. Aus einer nach § 84 Abs. 1 PersVG Bln im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens gegenüber dem Personalrat der bisherigen Dienststelle an sich gebotenen, aber unterlassenen Erörterung mit dem Personalrat kann der betroffene Angestellte jedenfalls dann keine Unwirksamkeit der personellen Maßnahme herleiten, wenn der Personalrat dies nicht bei seiner (schriftlichen) Stellungnahme ausdrücklich rügt. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 2534/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Gratifikation, Freiwilligkeitsvorbehalt, Widerrufsvorbehalt |
| Leitsatz: | Die Formulierung "eine freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht" begründet keinen gesonderten Widerrufsvorbehalt, sondern stellt eine Formulierung dar, mit der der Arbeitgeber den Freiwilligkeitsvorbehalt unterstützt (im Anschluss an BAG 24.11.04 - 10 AZR 202/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen). |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 213/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Weiterbeschäftigungsanspruch, mutwillige Geltendmachung |
| Leitsatz: | Es ist nicht mutwillig i.S.d. § 114 ZPO, wenn eine hilfsbedürftige Partei die Klage auf vorläufige Weiterbeschäftigung im Wege des unechten Hilfsantrags verfolgt, sie aber nicht von dem Scheitern der Güteverhandlung abhängig macht |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 17 Ta 849/05 | |