JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BetrVG, AktG |
| Schlagworte: | Vorliegen eines Konzerns, Konzernvermutung, Voraussetzungen für den Beschluss zur Errichtung eines Konzernbetriebsrates |
| Leitsatz: | Die Bildung eines Konzernbetriebsrates setzt voraus, daß ein sogenannter Unterordnungskonzern besteht. Die Konzernvermutung des § 17 Abs. 2 AktG findet auch dann Anwendung, wenn eine rechtliche Einflussnahme des beherrschenden Unternehmens tatsächlich nicht genutzt wird. Für die Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer nach § 54 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist der Zeitpunkt des letzten Beschlusses eines Betriebsrates maßgeblich, mit dem die erforderliche Mehrheit erreicht wird. Errichtung eines Konzernbetriebsrates und Entsendung von Mitgliedern eines Betriebsrates müssen ausdrücklich beschlossen werden, die bloße Entsendung stellt noch keinen Errichtungsbeschluss dar. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 2 TaBV 945/04 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Ausschreibung, Nachteil, Widerantrag |
| Leitsatz: | 1. Eine Ausschreibung gemäß § 93 BetrVG erfordert keine Angabe der Tarifgruppe des vakanten Arbeitsplatzes. 2. Erklärt der Betriebsrat, aus einem Beschluss in einem Aufhebungsverfahren nach § 101 Satz 1 BetrVG keine Zwangsvollstreckung zu betreiben, solange keine Entscheidung über einen Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers ergangen ist und sofern dieser ein entsprechendes Verfahren betreibt, so ist der Arbeitgeber ausnahmsweise nicht gehindert, diesen Antrag hilfsweise als Widerantrag im Aufhebungsverfahren zu stellen. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 6 TaBV 2252/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, StellenpoolG |
| Schlagworte: | Zuordnung zum Personalüberhang, Versetzung zum Stellenpool |
| Leitsatz: | Die Klage eines beim Land Berlin Angestellten, mit der festgestellt werden soll, seine "Versetzung" zum Stellenpool (gemäß dem Stellenpoolgesetz vom 09.12.2003, GV Bl. S. 589) sei unwirksam, ist unzulässig (§256 Abs. 1 ZPO), wenn er weiterhin auf seinem bisherigen Arbeitsplatz beschäftigt wird. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 12 Sa 2241/04 | |