JuraForum.de > Urteile > Landesarbeitsgericht Berlin > Verkündungsdatum > 12 / 2004
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BUrlG, MTV für die gesetzlichen Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie |
| Schlagworte: | Zeitfaktor des Urlaubsentgelts im Falle vorgesehener Zahlung eines verstetigten Monatslohns bei Schichtarbeitnehmern mit unterschiedlicher Verteilung der regelmäßigen, wöchentlichen Arbeitszeit |
| Leitsatz: | 1. Zahlt der Arbeitgeber einen sog. verstetigten Monatslohn, so bedarf es bei der Bemessung des Zeitfaktors des Urlaubsentgelts für gewährte Urlaubstage grundsätzlich keiner Korrektur des Monatslohns. 2. Der Umstand der unregelmäßig verteilten wöchentlichen Arbeitszeit bei Schichtarbeitnehmern ist allein bei der Frage zu berücksichtigen, wieviel Urlaubstage diesem pro Urlaubsjahr zu gewähren sind. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 3 Sa 1510/04 | |
| Rechtsgebiete: | BErzGG |
| Schlagworte: | Besonderer Kündigungsschutz für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit Anspruch auf Elternzeit |
| Leitsatz: | Der Arbeitnehmer muss sich nicht unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit auf einen besonderen Kündigungsschutz berufen, sondern er hat insoweit allenfalls eine Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung einzuhalten (entsprechend § 9 Abs. 1 MuSchG). |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 17 Sa 1463/04 | |
| Rechtsgebiete: | BErzGG |
| Schlagworte: | Kündigungsschutz vor Beginn der Elternzeit |
| Leitsatz: | Ein Antrag auf Verlängerung der bereits festgelegten Elternzeit führt nicht zu einer Vorverlagerung des Kündigungsschutzes nach § 18 Abs. 1 BErzGG |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 17 Sa 1729/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Annahmeverzug und gesundheitliche Einschränkung der Leistungsfähigkeit, leidensgerechter Arbeitsplatz |
| Leitsatz: | Der Arbeitgeber gerät (im ungekündigten Arbeitsverhältnis) nicht in Annahmeverzug, wenn ihm sowohl der medizinische Dienst der Krankenkassen als auch ein Vertrauensarzt übereinstimmend mitgeteilt haben, die Arbeitnehmerin sei zur vertraglich geschuldeten Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, und wenn der Arbeitgeber daraufhin die Arbeitnehmerin nach Hause schickt, weil er einen leidensgerechten Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stellen kann. Im Prozess um Verzugslohn genügt es der Arbeitnehmerin nicht, wenn sie sich für ihre Arbeitsfähigkeit (pauschal) auf das Zeugnis eines anderen Arztes oder auf ein Sachverständigengutachten beruft, ohne sich mit den ärztlichen Äußerungen des medizinischen Dienstes und des Vertrauensarztes sowie dem Sachvortrag des Arbeitgebers zu den körperlichen Anforderungen der geschuldeten Arbeit auseinanderzusetzen. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 1967/04 | |