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Landesarbeitsgericht Berlin
Entscheidungen 10 / 2004
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
LAG-BERLIN – Beschluss, 13 TaBV 1644/04 vom 29.10.2004
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Umgruppierung eines Redakteurs |
| Leitsatz: | Ein Unterstellungsverhältnis im Sinne von § 2 V b) des Gehaltstarifvertrages für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vom 17.8.1999 setzt ein vom Verlag oder Chefredakteurin/Chefredakteur ausdrücklich angeordnetes oder gebilligtes Über- und Unterordnungsverhältnis voraus, vermöge dessen die/der übergeordnete Redakteurin/Redakteur verbindliche Weisungen geben kann. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Beschluss, 13 TaBV 1644/04 |
LAG-BERLIN – Urteil, 13 Sa 1721/04 vom 15.10.2004
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Sozialauswahl, Namensliste, Interessenausgleich |
| Leitsatz: | Es ist grob fehlerhaft i.S.v. § 1 Abs. 5 KSchG, wenn die Liste der nach dem Interessenausgleich zu kündigenden Arbeitnehmer von dem Auswahlsystem des Interessenausgleichs abweicht, ohne dass dafür vertretbare Gründe vom Arbeitgeber vorgetragen werden. Ein danach vertretbarer Grund liegt nicht vor, wenn statt des einschlägigen speziellen Interessenausgleichs ein allgemeiner Rahmeninteressen-ausgleich für die Sozialauswahl angewendet wird. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 13 Sa 1721/04 |
LAG-BERLIN – Urteil, 2 Sa 1340/04 vom 08.10.2004
| Rechtsgebiete: | VTV-Bau |
| Schlagworte: | Begriff der baugewerblichen Tätigkeit |
| Leitsatz: | Eine baugewerbliche Tätigkeit i.S. § 1 Abs. 2 VTV-Bau wird auch dann ausgeübt, wenn der Eigentümer mehrerer größerer Miethäuser mit angemeldeten Gewerbe-betrieben nur diese saniert und instand setzt, ohne daneben auf dem freien Markt baugewerbliche Leistungen anzubieten oder zu erbringen. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 2 Sa 1340/04 |
LAG-BERLIN – Urteil, 16 Sa 1388/04 vom 07.10.2004
| Rechtsgebiete: | BUrlG, TVG |
| Schlagworte: | Urlaubsentgeltanspruch einer Volkshochschuldozentin |
| Leitsatz: | - Zur Frage, ob eine Rentnerin, die Malkurse an Volkshochschulen abhält, als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist;
- zur Frage, ob die Worte "vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig" in § 12 a Abs. 1 TVG eigenständige Bedeutung haben. |
| Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 16 Sa 1388/04 |
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